Dies ist nicht nur ein Trend, sondern eine Notwendigkeit, um langfristig wettbewerbsfähig und zukunftsfähig zu bleiben. Kunden, Investoren und Mitarbeiter fordern zunehmend, dass Unternehmen sich für Umwelt und Gesellschaft einsetzen und ihre Nachhaltigkeitsziele und -leistungen transparent kommunizieren. In der EU haben sich die ESG-Kriterien als Standard etabliert, um die Nachhaltigkeit mess- und nachvollziehbar zu machen. Die Europäische Union hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um den ESG-Bereich zu regulieren und zu fördern. Ein zentrales Instrument in diesem Bemühen ist die EU-Taxonomie. Dieses Regelwerk wurde geschaffen, um klare Definitionen und Kriterien dafür zu setzen, was als nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit innerhalb der EU betrachtet werden kann.
Sustainability bedeutet, ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortungsvoll zu handeln.
Welche Richtlinien und Gesetze gibt es für das ESG-Reporting in der Schweiz?
Schweizer Recht
Der Bundesrat hat am 23. November 2022 die Verordnung zur Klimaberichterstattung für große Schweizer Unternehmen verabschiedet, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Diese Verordnung soll Transparenz über die Klimawirkung großer Unternehmen schaffen und die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verbindlich umsetzen. Betroffen sind Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit mindestens 500 Mitarbeitenden und einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken. Sie müssen öffentlich über klimabedingte finanzielle Risiken, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf das Klima sowie ihre Treibhausgas-Reduktionsziele und deren Umsetzungspläne berichten.
Erfüllung der EU CSRD-Reportingpflichten
Mit der Erfüllung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und der damit einhergehenden Umsetzung der CSRD-Richtlinien sind Unternehmen grundsätzlich mit dem TCFD-Rahmenwerk als Grundlage für die Erarbeitung der Berichterstattung konform. Es gibt viele Überschneidungen zwischen diesen beiden Verordnungen und Richtlinien. Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Schwerpunktsetzung der Berichterstattung, wobei sich die TCFD vor allem auf den Umweltteil – Klima – der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) fokussiert und die CSRD-Pflichten auf alle drei Bereiche. Die Anforderungen der CSRD sind wesentlich detaillierter und präskriptiver und beziehen sich auf die politischen Ziele der EU, einschliesslich der Anpassung an das Pariser Abkommen.
Bedeutung der Nachhaltigkeit und Herausforderungen
Die Bedeutung der Nachhaltigkeitsthemen Umwelt, Soziales und Governance (ESG – für Environmental, Social and Governance ) hat für viele Schweizer Unternehmen zugenommen. Dennoch stellt die ESG-Berichterstattung sie noch immer vor grosse Herausforderungen:
- Die benötigten Daten im Unternehmen müssen identifiziert, gesammelt und in die richtige Form gebracht werden.
- Ziele, Prioritäten und Kennzahlen (KPIs) müssen festgelegt werden. Der Fachbegriff ist in diesem Zusammenfang die doppelte Wesentlichkeitsmatrix.
- Aus den verarbeiteten Informationen muss in der Zukunft ein Bericht in einer vorgeschriebenen Form erstellt werden.
Die Berichterstattung über Umweltbelange basiert auf dem Prinzip der „doppelten Wesentlichkeitsmatrix“. Das bedeutet, Unternehmen müssen sowohl die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt als auch die Umweltauswirkungen auf ihr Geschäft darstellen. Es ist von entscheidender Bedeutung, klare vertragliche Regelungen zu implementieren. Dies gewährleistet, dass Unternehmen alle notwendigen Informationen für die ESG-Berichterstattung erhalten. Dies kann beispielsweise durch Regelungen zur Berichterstattung im Detail, den gesetzlichen Reportingstandards basierend auf EU/CH-Regularien und branchenspezifischen Regelungen wie dem Code of Conduct erreicht werden.
Die EU Taxonomie Verordnung schafft einen einheitlichen Rahmen zur Klassifizierung von "grünen" oder "nachhaltigen" Wirtschaftstätigkeiten in der EU, indem sie klare Regeln für nachhaltiges oder umweltfreundliches Wirtschaften festlegt. Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, können sich positiv abheben und von höheren Investitionen profitieren. Die Verordnung fördert Investitionen in umweltfreundliche Wirtschaft und Technologien, indem sie sich auf sechs Umweltziele konzentriert: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.
ESG Reporting: Nachhaltigkeit messbar machen
ESG Reporting und Nachhaltigkeitsmanagement werden für Unternehmen zur Kernherausforderung, bieten aber auch enorme Chancen, um sich zukunftsfähig aufzustellen. Die Konsequenzen des unternehmerischen Handelns für Umwelt und Gesellschaft müssen dabei deutlicher als bisher berechnet und beschrieben werden, wir unterstützen Sie hierbei.
Unsere IT-Services für Ihre Nachhaltigkeitsziele
Zu unserer Nachhaltigkeitsberatung gehört ein systematisches Nachhaltigkeitsreporting. Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit unseren (IT-)Services, konkrete Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu ergreifen. Unsere Expert:innen greifen hierbei auf langjähriges Wissen in der analytischen Datenverarbeitung und weiteren Disziplinen zurück. Mit unserem Know-how in IT-Disziplinen wie Collaboration und Remote Work, Intelligent Document Processing und Geschäftsprozessoptimierung treiben wir das Thema Nachhaltigkeit weiter in Ihrem Unternehmen voran.
Ihr Weg zu einem Nachhaltigkeitsberichtswesen
1. Bestandsaufnahme
2. Grundlagen erarbeiten
3. Softwareberatung
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Felix Binsack
"Führen heißt zusammen führen" - dies ist mein Leitmotiv!
"Achieving more together" - ist die Strategie der TIMETOACT GROUP: https://www.timetoact-group.com/en/about-us/achieving-more-together
Dipl. Kaufmann Felix Binsack ist Gründer der TIMETOACT Software & Consulting GmbH und geschäftsführender Gesellschafter der TIMETOACT GROUP.